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  • roman765

Grundsteuererklärung 2022

Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben, sind Sie als Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022* eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erfolgte bereits Ende März durch öffentliche Bekanntmachung. In einigen Bundesländern werden zusätzlich individuelle Anschreiben versandt.


Aufgrund eines effizienten Prozesses mit einer hilfreichen Checkliste für alle Grundstücksarten (Wohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und Land- und Forstwirtschaft) bieten wir Ihnen zeit- und kostensparend unsere Dienstleistung an.


Sprechen Sie uns gerne - wir beraten Sie gerne!


*Achtung: Fristverlängerungen stehen im Raum

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