Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Mit Urteil vom 02.12.2021 VI R 23/19 hat der BFH entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Einkommensteuer progressiv. Werden Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, führt der Progressionseffekt zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Steuer(mehr)belastung. Um die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs bei dem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, sieht das Gesetz die Besteuerung dieser Nachzahlungen mit einem ermäßigten Steuersatz vor. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nachzahlung sich auf die Vergütung für eine Tätigkeit bezieht, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.
Im Streitfall hatte der Kläger über einen Zeitraum von drei Jahren in erheblichem Umfang Überstunden geleistet. Erst im vierten Jahr wurden dem Kläger die Überstunden in einer Summe vergütet. Das Finanzamt unterwarf die Überstundenvergütung dem normalen Einkommensteuertarif.
Der BFH - wie zuvor auch das Finanzgericht - folgten indes dem Antrag des Klägers und wendeten auf den Nachzahlungsbetrag den ermäßigten Steuertarif an.
Der BFH hat klargestellt, dass die Tarifermäßigung nicht nur auf die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen, sondern auch auf Nachzahlungen von variablen Lohnbestandteilen - hier in Form der Überstundenvergütungen - Anwendung findet. Hier wie dort ist allein entscheidend, ob die nachgezahlte Vergütung für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet worden ist.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs)

Das ist wirklich einer der besten Beiträge, die ich in letzter Zeit gelesen habe. Ich musste mich anfangs auch mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Überstunden auseinandersetzen, und es war nicht immer einfach. Deine Ausführungen dazu sind wirklich hilfreich. Besonders die Frage, wie die steuerliche Absetzbarkeit in der Praxis funktioniert, beschäftigt mich sehr. Ich hätte mir hier vielleicht noch ein paar konkretere Beispiele oder Schritt-für-Schritt-Anleitungen gewünscht, um das Ganze noch greifbarer zu machen. Aber insgesamt ist der Inhalt hierzu wirklich stark und gut recherchiert. Ich kenne auch einige Leute, die sich für dieses Thema brennend interessieren würden, und ich werde diesen Artikel definitiv mit ihnen teilen. Wenn ich darüber nachdenke, ist es tatsächlich genau so mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Überstunden,…